StartWissenSachverständige Methodik
15 · Methodik

Die Untersuchung beginnt nicht im Labor. Sie beginnt am Schadenort.

Eine belastbare Kausalitäts­aussage entsteht nur, wenn die Beweis­kette vom ersten Bild am Schadenort bis zur Werkstoff­analyse im Labor lückenlos geführt wird. Wer eine dieser Stufen überspringt, liefert kein Gutachten — sondern eine begründete Vermutung.

Lesezeit: ca. 8 Min.Zielgruppe: Versicherer · Anwälte · Gerichte

Phase 1 — Schadenort

Bestimmung des Brandursprungs­bereichs, Bewertung der Brand­spuren, der Ausbreitungs­richtung, der elektrischen Einspeisung, der Schutz­organe, der Lade­zustände, der Umgebung, der Brandlasten — und der möglichen Alternativ­ursachen. Räumliche Dokumentation mit Maßstab, mehrere Aufnahme­winkel, Übersicht und Detail.

Identifiziert werden alle relevanten Komponenten: Akku, Ladegerät, Wallbox, Schutz­organe, Steck­verbinder, Sicherungen, Leitungen, FI/RCD, Unter­verteilung, App-Zugang, BMS-Schnittstellen.

Phase 2 — Beweissicherung

Asservierung aller relevanten Komponenten und Daten gemäß Beweis­sicherungs­liste. Beschriftung, Foto­dokumentation, Chain of Custody. BMS-Daten möglichst vor jedem Eingriff. Bei verunfallten oder gebrannten Hochvolt­speichern: ADR-konforme Bergung.

Phase 3 — Akku- und Komponenten­untersuchung

Am Akku

An der Ladeinfrastruktur

Am Fahrzeug

Phase 4 — Laboranalytik

Bei Bedarf werden im Labor weiterführende Analysen durchgeführt:

Phase 5 — Kausalkette

Die Befunde werden zu einer technischen Kausalkette zusammengeführt: Vom Auslöser über den Mechanismus bis zur Schadenhöhe. Plausible, weniger plausible und auszuschließende Ursachen werden begründet voneinander abgegrenzt.

Methodisch zentral

Was eine Kausalkette tragfähig macht

Vollständigkeit: Alle relevanten Komponenten und Daten wurden untersucht.
Reproduzierbarkeit: Ein anderer Sachverständiger käme bei gleicher Datenbasis zur gleichen Bewertung.
Alternativ­ausschluss: Andere denkbare Ursachen wurden geprüft und nachvollziehbar verworfen.
Norm­bezug: Methoden und Bewertungs­maßstäbe sind benannt — VDE, UNECE, ISO, IEC, ADR, DGUV.
Trennung der Ebenen: Befund, Interpretation und rechtliche Bewertung bleiben unterscheidbar.

Was wir nicht tun

Nicht ausreichend ist die Aussage, ein Akku sei im Brand­bereich vorhanden gewesen. Erforderlich ist die technische Bewertung, ob er den Brand verursacht hat, ob er sekundär beteiligt war, ob eine externe Brandquelle wahrscheinlicher ist — oder ob mehrere Ursachen zusammenwirkten.

Schadenfall mit unklarer Ursache? Wir untersuchen — gerichtsfest.

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