Eine 11-kW-Wallbox ist bereits ein erheblicher Dauerverbraucher. Mehrere Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern, Tiefgaragen, Gewerbeobjekten oder Hotels können bestehende Anlagen überfordern, wenn keine fachgerechte Planung, Lastberechnung, Schutzkonzeption und Prüfung erfolgt. Genau dort entstehen Brandursachen, die fälschlich dem Fahrzeug zugeordnet werden.
Eine Wallbox ist nicht „eine bessere Steckdose". Sie ist eine elektrische Anlagenerweiterung mit Dauerlastcharakter. Eine 11-kW-Anlage zieht über Stunden hinweg etwa 16 A pro Phase, eine 22-kW-Anlage 32 A pro Phase. Klemmstellen, Leitungsquerschnitte, Schutzorgane, Unterverteilung und Hausanschluss müssen für diese Dauerlast geeignet sein — und das ist im Bestand häufig nicht der Fall.
Ein Brand während des Ladens bedeutet nicht automatisch, dass der Akku die Brandursache war. Es kann ebenso eine thermisch überlastete Klemmstelle, eine ungeeignete Steckerverbindung, ein fehlerhaft installierter Zählerschrank oder eine Bestandsanlage gewesen sein, die der zusätzlichen Dauerlast nicht gewachsen war. Diese Trennung muss vor jeder Regressentscheidung sauber geklärt werden.
Die Elektromobilität verlagert hohe elektrische Leistungen in Räume, die ursprünglich nicht dafür ausgelegt waren. Bei mehreren Ladepunkten muss die Bestandsanlage vollständig neu bewertet werden:
Anschlussleistung, Querschnitte der Hauptleitung, thermische Reserven, Selektivität gegenüber Hausanschlusssicherung.
Sammelschienen, Anschlussklemmen, Reservefelder, Selektivität, Überspannungsschutz, thermische Beanspruchung.
RCD-Auswahl (Typ A EV oder B), DC-Fehlerstromerkennung, Überspannungsschutz Typ 1 / 2, Erdung, Potentialausgleich.
Statisch oder dynamisch, OCPP-Backend, Priorisierung, Spitzenlastbegrenzung, § 14a EnWG-Steuerbarkeit.
Private Ladeeinrichtungen mit mehr als 4,2 kW sind als steuerbare Verbrauchseinrichtungen einzubinden. Die Bundesnetzagentur hat Festlegungen zur netzdienlichen Steuerung getroffen. Das ist eine netzseitige Regulierung — sie ersetzt aber keine anlagenbezogene technische Prüfung innerhalb des Gebäudes. Die häufige Verwechslung „§ 14a ist erfüllt, also ist die Anlage in Ordnung" trägt nicht.
Verschmelzungen am Type-2-Stecker und am Fahrzeug-Inlet sind ein wiederkehrendes Schadenbild. Die Ursache liegt häufig nicht im Fahrzeug, sondern an Kontaktwiderständen, mechanisch verschlissenen Kontakten, Verriegelungsproblemen oder Korrosion durch Witterungseinfluss. Forensisch zu unterscheiden sind:
HPC-Säulen mit 150–400 kW arbeiten bei sehr hohen Strömen und Spannungen direkt auf den DC-Bus des Fahrzeugs. Spannungsspitzen, fehlerhafte PLC-Kommunikation, falsche Ladestrategien können sich auf Akkualterung, Fahrzeug-DTCs und in Einzelfällen auf Brandereignisse auswirken. Bei Schadenfällen an HPC-Säulen sind Ladelogs der Säule und des Fahrzeugs gemeinsam auszuwerten.
Der Brand an der Wallbox ist häufig kein Fahrzeugschaden — sondern ein Schaden der elektrischen Anlage des Gebäudes. Mit allen versicherungs- und regressrechtlichen Konsequenzen.